Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen dem VSP Event (nachfolgend jeweils VSP genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen vom VSP zum Gegenstand haben.

2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Individuelle Vereinbarungen gehen den allgemeinen Bedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn VSP diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote vom VSP sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. VSP ist in der Entscheidung über die Annahme frei.

§ 3 Preise

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

§ 4 Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt VSP Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.

2. VSP darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teilmenge verzögert, so kann VSP die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen.

3. Liefertermine und Lieferfristen müssen vom VSP ausdrücklich schriftlich bestätigt werden und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager vom VSP verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.

4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den Lieferanten vom VSP eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die Ware vom VSP nicht beschafft werden kann, ist VSP berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden hat VSP sich dazu zu erklären, ob VSP von dem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.

5. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er VSP eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch VSP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet VSP darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch VSP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht worden sind.

§ 5 Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.


§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen vom VSP spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes beim VSP maßgeblich.

2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB behält sich VSP das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält sich VSP das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, VSP einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde VSP unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. VSP ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt VSP bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. VSP nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. VSP behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag vom VSP. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, welche VSP nicht gehören, so erwirbt VSP an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom VSP gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen VSP nicht gehörenden Gegenständen, vermischt wird.

§ 8 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung ein Jahr, für neu hergestellte Sachen zwei Jahre beträgt. Schadensersatzansprüche für Mängel an gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr.

2. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung vom VSP. § 444 (Haftungsausschluß) bleibt unberührt.

3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, leistet VSP für Mängel neuer Gegenstände mit folgender Maßgabe Gewähr:

(a) Die Gewährleistung umfasst zunächst ausschließlich nach Wahl vom VSP die Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(c) Der Unternehmer muss den Mangel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Zeigt sich ein Mangel später, muss dieser ebenfalls innerhalb einer Frist von sieben Tagen
schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(e) Bei Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.


§ 9 Schadensersatz

1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch VSP, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare Schäden haftet VSP darüber hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch VSP, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten vom VSP.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei VSP zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Schriftform

Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen VSP und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

4. Erfüllungsort ist der Sitz vom VSP.

5. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Urkundenprozesse, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz vom VSP. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.